Keine Erstattung von Lohn für Fleischindustrie wegen zweiwöchiger Corona-Quarantäne
01.01.1970
Der Staat muss Arbeitgebern aus der Fleischindustrie den Lohn nicht erstatten, den sie ihren Mitarbeitern während einer Corona-Quarantäne wegen Ansteckungsverdachts zahlten. Für den Frühsommer 2020 gilt das bei einer Quarantäne von bis zu 14 Tagen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Geklagt hatten Subunternehmen, deren Arbeiter in Nordrhein-Westfalen in anderen Unternehmen der Fleischverarbeitung eingesetzt wurden. (Az. 3 C 7.23 und 3 C 8.23)